neon87:
Erlaubt sind max 6 Standlichter ( Vorne ) angehen dürfen die nur wenn du das Licht anmachst bzw das Standlicht. Oder du musst halt ein Tagfahrlichtmodul verbauen das diese als Tagfahrlichter dienen und sich abdimmen / abschalten wen das Abblendlicht angeht.
Diese Info habe ich von meinem EX Tüver und der war Spitze was solche Sachen angeht.
LG Chris
Erlaubt sind beim PKW 2 x Standlicht in den Scheinwerfern l+r und zwei zusätzliche Standlichter, also z.B. mit in den Blinkern eingebaut. Dann müssen aber auf den Blinker/Begrenzungsleuchtenlichtscheiben entsprechnde Kennzeichen sein!
Ausnahme davon gilt entweder für LKW über x Meter Breite und/oder Höhe, die dürfen oben an den äussersten Ecken zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten haben( jetzt sind wir bei 6 leuchten) oder aber für Dopplescheinwerfer, z.B. beim BMW mit CELIS, da gelten die Doppelscheinwerfer einer Seite als EIN Standlicht.
Das kann mal alles bei der DEKRA in den Lichttechnischen Vorschriften nachlesen.
Standlich vorne alleine zu schalten, also ohne das gleichzeitig Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung an sind, ist nicht erlaubt!
Wenn du es trotzdem so schalten willst nimmst du dir ein Arbeitsstromrelais und klemmst es wie folgt an:
Klemme 30 an die Batterie
Klemme 87 an die zusätzlichen Standlichter (spätestens hier muss eine Sicherung dazwischen!!)
Klemme 85 an Masse, einfach ein kuzes Stück Kabel mit Ringkabelschuh unter die Blechschraube Relaishalterung, fertig
Klemme 86 an Zündungsplus, also Klemme 15 an der Zündspule
Meine ehrliche Meinung dazu? Das ist alles Quatsch! Klemm die Dinger mit an den Standlichtern an und fahr sorgenfrei, weil zulassungskonform, durch die Gegend.
Deine Idee nennt sich Tagfahrlich, ist bereits fertig erfunden und lässt sich LEGAL realisieren!