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24.06.2013
AllTimeLow am 11.08.2013 21:25 Uhr
11.08.2013 21:25 Uhr
#
Moin,

Wollte bei meinem golf 19 E 1.3 kat 60/40 fahrwerk mit 7x16 ET 37 195x45 R16 eintragen es handelt sich um superturismo gt felgen
Habe für das fahrwerk eine ABE, da drinne steht das :

III.2 Rad/Reifenkombinationen
Serien-Rad/Reifen-Kombinationen
• Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen.
Sonder-Rad/Reifen-Kombinationen
• Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder- Rad/Reifen-
Kombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
o Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Allgemeine Betriebserlaubnisse für die entsprechende
Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen bis auf die nachfolgende
Ausnahme sind eingehalten:
???? Werden besondere Federwegbegrenzer aufgrund von Auflagen in diesen Rädergutachten
vorgeschrieben, so muss die Kennlinie der Achsfederung für die Tieferlegung neu ermittelt
und bewertet werden (Prüfung nach §21, StVZO).

Das heißt ich kann eine normale eintragung nach §19 durchführen?
es steht ja in der abe drin das ich sonderbereifung fahren darf wenn die auflagen des teilgutachtens der felge eingehalten wurden.

bitte um ratschlag ,ihr habt sicherlich mehr erfahrung damit gemacht^^

mfg leo

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31.01.2013
Entfernter Benutzer am 11.08.2013 22:29 Uhr
11.08.2013 22:29 Uhr
#
Moin Leo,

wenn du für alle Sachen ein Gutachten hast kannst du es ganz normal eintagen lassen.
Reifen müssen abgedeckt und es darf nix im Radkasten schleifen. Dann darfst du normal keine Probleme haben.
Aber du kannst ja einfach mit den Gutachten zur Prüfstelle fahren und die können dir genau sagen was es kostet und was du ggf.
umbauen sollst.

Hast du keine Gutachten dann muss nach § 21 eine Abnahme gemacht werden kann Teuer werden.

Bei uns in Dortmund ist es in der Regel kein Problem....

Mit freundlicher Lichthupe

Mr.KK

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24.06.2013
AllTimeLow am 11.08.2013 22:52 Uhr
11.08.2013 22:52 Uhr
#
Danke für die information (;
Habe wie gesagt für beides ein gutachten, schleifen tut auch nix.
Ich rufe nochmal beim tüv morgen an mal schaun was die sagen
werde mal berichten wie es war

mfg leo

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