Moin,
Wollte bei meinem golf 19 E 1.3 kat 60/40 fahrwerk mit 7x16 ET 37 195x45 R16 eintragen es handelt sich um superturismo gt felgen
Habe für das fahrwerk eine ABE, da drinne steht das :
III.2 Rad/Reifenkombinationen
Serien-Rad/Reifen-Kombinationen
• Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen.
Sonder-Rad/Reifen-Kombinationen
• Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder- Rad/Reifen-
Kombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
o Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Allgemeine Betriebserlaubnisse für die entsprechende
Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen bis auf die nachfolgende
Ausnahme sind eingehalten:
???? Werden besondere Federwegbegrenzer aufgrund von Auflagen in diesen Rädergutachten
vorgeschrieben, so muss die Kennlinie der Achsfederung für die Tieferlegung neu ermittelt
und bewertet werden (Prüfung nach §21, StVZO).
Das heißt ich kann eine normale eintragung nach §19 durchführen?
es steht ja in der abe drin das ich sonderbereifung fahren darf wenn die auflagen des teilgutachtens der felge eingehalten wurden.
bitte um ratschlag ,ihr habt sicherlich mehr erfahrung damit gemacht^^
mfg leo