neon87:
hmm mein Prüfer hat die Scheinwerferunterkante gemessen und hatte mir auch gesagt das das dieses maß wäre was er messen muss. Ich glaube ich suche mir ne andere Prüfstelle......
LG Chris
Dein Prüfer hat recht, dass Gerücht mit der Lichtaustrittskante hält sich hartnäckig, ist aber nicht richtig. Die Scheinwerferunterkante ist das Mass aller Dinge!!
Versuche doch mal ganz was anderes um die Scheinwerferunterkante völlig legal in den Griff zu bekommen, verbaue einen Doppelscheinwerfergrill mit Rechteckscheinwerfern und schon passt es, für den TÜV und die Polizei und du bist immer legal unterwegs.
Die idee mit der Umbereifung ist übrigens ein Flop, dass wird auch am TÜV scheitern. Entweder wegen der Tachoangleichung, die im Prinzip ja machbar ist, aber danach verlangen sie ein Abgasgutachten von dir, wegen dem größeren Abrollumfang und da ist dann auch Schluß.