Bin ganz neu hier, daher bitte ich um Nachsicht ;-)
Zum Thema / Frage:
Habe einen VW Golf II (TSN 696 - Benziner - 1595 cm³ - 72 PS - 20 tkm (!) - Ez. 1989), der ca. 10 Jahre nahezu trocken in einer Scheune stand und nie bewegt wurde, durch einen VAG Händler bzw. Werkstatt (Classic Competence Center + Zertifizierung zum Fachbetrieb für historische Fahrzeuge!) wieder zum Leben erweckt.
Kurz vor der Abholung bei denen ist mir eingefallen, dass die beim Service gar nicht den Keilriemen und Zahnriemen erneuert haben.
Auf meine Nachfrage, ob dies denn jetzt aufgrund der langen Standzeit nicht Sinn machen würde, beides zu erneuern, meinte die Werkstatt nach Rücksprache mit dem Meister, dass die jeweils noch gut aussehen würden und kein Austausch nötig sei.
Eigentlich ja total klasse und lobenswert, dass eine Werkstatt einem mal nicht alles "andrehen" und verkaufen will!
Aber in dem Fall wundere ich mich total, dass man nach der langen Standzeit trotz dem geringen Kilometerstand von ca. 20.000 km den Zahnriemen nicht wechseln will / muss oder was meint ihr?
Bei der Gelegenheit: weiß jemand sicher, ob der Motor (habe leider den MKB nicht parat) ein "Freiläufer" ist?
Wäre für professionelle und fundierte Antworten dankbar!
Grüße