onkel-howdy:
a) zu VW/SEAT/etc gehen und eine TRAGLASTFREIGABE für diese Felge besorgen (MIT OEM Artikelnummer)
Das muss man nicht haben. Zum Glück gibt es neben den TÜVlern, die sich als gute Preußische Beamte aufspielen (obwohl sie keine sind) und alles korrekt und mit den nötigen Papieren haben wollen, auch jene, die den Titel Ingenieur noch verdienen und denken können.
Ich habe auf meinem 08er Mustang Serienfelgen des 2010er Facelifts, die einen Zoll größer sind und eine andere ET haben als meine Serienfelgen hatten . Für diese originalen US Felgen gibt es natürlich keinerlei Unterlagen oder Papiere.
Die Eintragung nach §21 wurde trotzdem vorgenommen, weil ich mit einer Scheinkopie eines Facelifts und einem Verkaufsprospekt von 2010 die dort höhere Achslast (Felder 8.1 und 8.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)) nachgewiesen habe und der TÜV sie somit bei einem "leichteren" Modell mit selben Lochkreis nur noch auf Freigängigkeit prüfen musste.
Lange Rede kurzer Sinn:
Wenn der TE belegen kann, dass ein entsprechender SEAT "schwerer" ist (bzw. auf mindestens einer Achse eine höhere zulässige Achslast hat) als sein Fahrzeug, sollte es keine Probleme geben.
Freigängigkeit ist u.U. dann eine separate Baustelle.
Gruß
Stefan