Hallo ihr lieben,
hattet ihr mit euren mehr oder weniger gepflegten Autos mal Probleme, dass ihr kein Geld bekommt für die Reparatur, weil das Auto "zu alt" oder in einem zu schlechten Zustand ist?
ich schildere mal:
Golf 2 CL, 1991, TÜV bis Sept. 2016.
Juni 2016. Belebte Straße. Ich besuche Freunde, es ist Sommer, viele Leute sind auf der Straße. Meine Tochter und ich sitzen schon im Auto, wollen aus der Straße biegen. Wegen der vielen Kinder, fahre ich schritt. In diesem Moment fährt eine Frau Rückwärts von ihrer Auffahrt, rückwärts auf die Straße und in mein Auto. Es erwischt uns am hinteren Kotflügel, Fahrerseite. Alle steigen aus, die Dame erkennt ihren Fehler, meine Freunde kommen hinzu, alle schauen, wie gesagt die Straße ist belebt.
Die Dame bittet mich zu einer Werkstatt zu fahren und ihr die Rechnung zukommen zu lassen.
Es ist mein erster Unfall, ich bin naiv und es wird keine Polizei gerufen.
Ich gehe zu einer unabhängigen Werkstatt, diese berechnet den Schaden. 600€ ausbeulen und lackieren.
Ich lasse der Dame die Rechnung zukommen. Nichts passiert. Ca. 3 Wochen später lasse ich ihr eine Erinnerung zukommen. Prompt erhalte ich Post von ihrem Anwalt. Man sehe ab so viel Geld zu zahlen, so viel sei mein Auto ja Nichtmal mehr Wert.
Ich fahre einen Golf 2 von 1991. Er hat noch TÜV, etwas Rost, ist gut in Schuss. Ein Liebhaberstück.
Ich nehme mir einen Anwalt. Man schreibt hin und her. Die Schreiberei läuft schleppend.
Der TÜV vom Golf läuft Ende des Sommers aus, es sind ein paar Reparaturen am Schweller fällig. Ich möchte warten, bis der Fall abgeschlossen ist, lasse ihn auf dem Grundstück stehen.
Im März 2017 ist dann endlich mal was passiert und ein Gutachter kommt. Dieser sieht den Golf, sieht den Rost, schaut unter dem Auto und erkennt, da ist Arbeit zu tun. Der Golf hat Grünspan angesetzt in den 7 Monaten, die er unbenutzt rumstand.
Der Gutachter kam von der Firma Carexpert. Der Anwalt schreibt mit der Versicherung. Diese schreibt "es sei keine Schadenserweiterung eingetreten."
Ich sollte mich nun um eine Zeugenaussage der Werkstatt bemühen, die bestätigen, dass sich kein vorheriger Unfallschaden an dem Fahrzeug befand, welches sie auch taten. Dies schickte ich im Juni bereits an meinen Anwalt. Mein Anwalt schreibt nur zurück, mit dem gleichen Wortlaut. Laut Gutachten gab es da mal einen erheblichen Vorschaden, den die Werkstatt nicht bestätigen kann.
Irgendwie ist mir das alles zu lasch. Macht das ein Anwalt, schreibt er nur mit der Versicherung? Es gab zahlreiche Zeugen für den Unfall, da muss es doch eine Möglichkeit geben, wenigstens den Wert des Fahrzeuges ersetzt zu bekommen?
Was kann ich noch tun?