Logo Golf 2 Forum
Passwort vergessen?, oder kostenlos registrieren
Bitte geben Sie einen Benutzernamen ein.
Bitte geben Sie ein Passwort ein.

kleine tüvfragen die mich quälen was eintragung angeht

Name
Chris
Beiträge
2362
Registriert
06.10.2012
Auto
Golf 2
1.8 GTI KAT 79KW 107PS
Baujahr
1990
 KÜN KM 211
showroom
neon87 am 14.02.2013 19:41 Uhr
14.02.2013 19:41 Uhr
#
wieso missverstanden ? wen der 3er unten bis zur lippe noch 7 cm hat passt es doch. beim 3er an der lichtkegelunterkante unter 50 cm zu kommen ist schon fast garnicht möglich wen du nachher noch fahren möchtest . von daher passt das doch was du da zeigst . war bei meinem Cabrio auch so.

EDIT der war nur 40 mm tiefer auf dem foto . nachher ca 80 / 60


Angehängte Grafiken:
Bild 6471_0.jpg

Homepage

Fehlende Leistung ist nur durch Wahnsinn zu ersetzen !
Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus Japan sind tongue
Name
Thorsten
Beiträge
202
Registriert
02.06.2012
Auto
Golf 2
1.8 66KW 90PS
Baujahr
12.12.1989
VWfiziert am 16.02.2013 11:06 Uhr
16.02.2013 11:06 Uhr
#
Also mein Prüfer des Vertrauens hat bis auf die Abstände von Federteller-oben bis Mitte Federteller-unten NICHTS gemessen ... Du MUSST dich lediglich in dem Maß aufhalten, welches in den Papieren von deinem Fahrwerk als "zugelassen" festgehalten ist ! Bei der Dekra hieß es: "Wäre das Auto in diesem Bereich irgendwie Fahruntauglich, dann hätte das Fahrwerk doch garkeine Zulassung für dieses Modell! warum sollte ich da was nachmessen" grin also Schau am besten immer mal Ganz genau In die Fahrwerkspapiere, auch wenn da Viel Fachchinesisch drin steht...

meiner ist bj. 89


Angehängte Grafiken:
Bild 6502_0.jpg
Beiträge
980
Registriert
deleted am 16.02.2013 14:38 Uhr
16.02.2013 14:38 Uhr
#
Scheinwerferunterkante gilt AB 1988, gemessen wir an der Unterkante des Reflektors.

Mit dem TA-Technik kommt mit einer Einstellung im Rahmen des Gutachtens durchaus in UNFAHRBARE Bereiche! Bei meinem Sohn war dann letztendlich die Ölwanne eingedrückt, dann hat er aufgeggeben und ein Stück hoch gedreht. Glücklicherweise konnte ich es bei der Eintragung so machen lassen das der gesamte Verstellbereich eingetragen wurde.

Die Sch.-unterkante haben wie dabei nur mit FK Angel Eyes gepackt denn da sind ein paar mm mit rauszuholen.

Es gibt im übriegen Fahrwerke die eigentlich gar nicht eingetragen werden dürften, weil mit ihnen die 50cm Grenze unterschritten wird und trotzdem ein Gutachten haben! Ausserdem kann es immer passieren das die 50cm erst passen und dann, später wenn sich das Fahrwerk gesetzt hat, plötzlich nicht mehr UND dann ist der Halter in der Pflicht, nicht der Prüfer der das eingetragen hat!

Name
Steven
Beiträge
247
Registriert
20.11.2012
Auto
Jetta 2
1.8 66KW 90PS
Baujahr
1991
 NOM SL 211
Steve am 16.02.2013 15:39 Uhr
16.02.2013 15:39 Uhr
#
Und wie is vor 1988 ?

Beiträge
980
Registriert
deleted am 16.02.2013 17:02 Uhr
16.02.2013 17:02 Uhr
#
Steve:

Und wie is vor 1988 ?

 Vor 1988 ist eigentlich egal, aber manche Prüfer stellen sich trotzdem an.

Einfach ein paar Seiten mit entsprechendem Text ausdrucken und zum diskutieren mitbringen, oder einen anderen TÜVer suchen!

Beiträge
14
Registriert
15.01.2013
Auto
Golf
1.8 66KW 90PS
Baujahr
1987
 HM ZG 321
Foxrider am 16.02.2013 20:53 Uhr
16.02.2013 20:53 Uhr
#
der tüver sagt zu mir (sehr netter typ so ansich bei dem bin ich schon seid jahren)

wenn ich ihn schriftlich beorge was er sehen will trägt er mir das ein. also das vor 1988 gesetz. weil er findet darüber bei sich nichts! wenn ich den wagen jetz die gewünschten cm höher mache. kann ich auch original fahrwerk fahren.

Beiträge
2181
Registriert
31.01.2013
Entfernter Benutzer am 16.02.2013 21:29 Uhr
16.02.2013 21:29 Uhr
#
Das ist wohl Aufgabe des Prüfers. Such dir nen anderen....

Name
Chris
Beiträge
2362
Registriert
06.10.2012
Auto
Golf 2
1.8 GTI KAT 79KW 107PS
Baujahr
1990
 KÜN KM 211
showroom
neon87 am 17.02.2013 10:07 Uhr
17.02.2013 10:07 Uhr
#
sehe ich auch so . wenn der dich losschickt alles an daten rauszusuchen bist du da an der falschen Stelle. der muss das eigentlich wissen. Dafür hat der das gelernt .

Fahr mal zur Dekra . Die sind nicht so penibel .


Homepage

Fehlende Leistung ist nur durch Wahnsinn zu ersetzen !
Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus Japan sind tongue
Beiträge
980
Registriert
deleted am 17.02.2013 10:58 Uhr
17.02.2013 10:58 Uhr
#
Schau mal unten in den Link rein, da findest du alle Vorschriften und dann erkennst du auch wie vorsichtig du vor gehen musst, denn da steht auch:

Die o.g. Anforderungen gelten auch bei nachträglichen Umrüstungen von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen, die nach dem 1. April 2000 umgerüstet werden.

http://www.google.de/url?sa=t&...amp;bvm=bv.42553238,d.Yms&cad=rja

Beiträge
2181
Registriert
31.01.2013
Entfernter Benutzer am 17.02.2013 12:28 Uhr
17.02.2013 12:28 Uhr
#
Den Leitfaden habe ich auch. Da steht doch explizit drin:

"nach StVZO VOR EZ 1.1.1988 Unterkante bis max 1000mm "

Das mit dem 1. April 2000 gilt nur für die Umrüstung auf Xenon Lampen .. Nicht für die Höhe.


Angehängte Grafiken:
Bild 6524_5c5472d678b16.jpg

© 2024 GOLF2FORUM - Volkswagen Golf II Forum seit 2010 ❤️

0.32s v3.1.1-bd60c8b