Scheinwerferunterkante gilt AB 1988, gemessen wir an der Unterkante des Reflektors.
Mit dem TA-Technik kommt mit einer Einstellung im Rahmen des Gutachtens durchaus in UNFAHRBARE Bereiche! Bei meinem Sohn war dann letztendlich die Ölwanne eingedrückt, dann hat er aufgeggeben und ein Stück hoch gedreht. Glücklicherweise konnte ich es bei der Eintragung so machen lassen das der gesamte Verstellbereich eingetragen wurde.
Die Sch.-unterkante haben wie dabei nur mit FK Angel Eyes gepackt denn da sind ein paar mm mit rauszuholen.
Es gibt im übriegen Fahrwerke die eigentlich gar nicht eingetragen werden dürften, weil mit ihnen die 50cm Grenze unterschritten wird und trotzdem ein Gutachten haben! Ausserdem kann es immer passieren das die 50cm erst passen und dann, später wenn sich das Fahrwerk gesetzt hat, plötzlich nicht mehr UND dann ist der Halter in der Pflicht, nicht der Prüfer der das eingetragen hat!