Den Spruch von wegen Kanten anlegen steht selbst im Gutachten einer 5*13er Felge
Das ist eine Standard "Ausrede" der Felgenhersteller. Wiegesagt die Toleranzen sind bei den REIFEN schon gigantisch. Und jetzt kommt noch hinzu das die Karosserietoleranzen Gesetzlich 50mm betragen. Sprich es kann kein Rechtlich ein Unterschied von 60mm (ALSO SECHS CENTIMETER!) durchaus normal sein! Und eben aus diesem Grund steht der Satz eben in wirklich JEDEM Gutachten. Ist aber total egal. Wen es beim Kreuztest nicht schleift dann wird es zu 99% auch eingetragen. Ein Prüfer der sich an dieser Auflage aufgeilt der hat a) keinen Bock oder b) keine wirkliche Ahnung.
Auch diese Abdeckung is relativ. Es gibt eine STVO Regelung die vorsieht von der Radmitte 100mm nach oben, in einem Winkel von 15 Grad nach vorne und 45 Grad nach hinten das REIFENPROFIL abgedeckt werden muss. Die Zahlen hab ich nicht Kopf, müsste sich aber so um den Dreh rum abspielen. Kann man im Netz nachlesen. Momentan KANN der prüfer noch nach STVO eintragen.