So habe mich mal mit dem lieben TÜV in Verbindung gesetzt zwecks Aufwand der Motoreintragung.
Aufgrund der Antwort bin ich ein wenig irritiert.
Hier die Antwort vom TÜV.
Variante 1, sprich Einbau eines Motors eines Golf 3, würde einen enormen Aufwand nach sich ziehen, da der "neue" Motor noch nicht in der ursprüngliche Fahrzeug-ABE berücksichtigt wurde. Sie müssten ein Abgasgutachten (nach 70/220/EWG) von einer speziell dafür akkreditierten Abgasprüfstelle durchführen lassen (keine einfache AU!!). Des Weiteren müsste ein Geräuschgutachten erstellt werden, welches abhängig von der Erstzulassung des Fahrzeugs unterschiedlich aufwändig sein kann.
Somit würde ich Variante 2 empfehlen, da ein anderer Motor eines Golf 2 schon in der ursprünglichen Genehmigung/ABE berücksichtigt wurde. Unter Verwendung aller zusammengehörender Teile (Motor, Getriebe, Bremsen, Fahrwerk etc.) ist eine Umänderung möglich (sowie weniger umständlich und vermutlich kostengünstiger..), wir würden uns dann einfach auf die Fahrzeug-ABE beziehen.
Jetzt frage ich mich wofür ein neues Abgasgutachten erstellt werden soll. Nur wegen einer Anderen Karosse ändern sich doch die Abgaswerte nicht, genauso wie die Geräusche oder? Zumal die Geräusche könnte ich evtl. noch nachvollziehen.
Daraufhin habe ich gefragt ob man nicht die Unterlagen von einem bereits durchgeführten Umbau nehmen kann.
Das würde aber so auch nicht gehen.
Das ist doch eigentlich alles nur Geldmacherei oder?
Denke ich werde dann doch sehen das ich erst mal einen 1,8l 2er Motor einbaue und dann irgendwann was größeres.
Da ja so ein Abgasgutachten ja auch nicht günstig ist.