tanker:
Breitere spurplatten stellt ein problem dar, weil diese im Gutachten als Auflage mit aufgeführt sind.
MOMENT!
Hab gerade erst deine Ausrede gelesen
Diese Auflagen sind ebenso wie die Hinweise von Mutti "Trink nicht soviel, rauch net, Finger weg von billigen Weibern und um 10 bis zuhause!"...Das sind nur gut gemeinte Ratschläge für Warmduscher, Streber und Turnbeutelvergesser! Diese Auflagen INTERESIERT KEINE SAU!
Warum existieren solche Auflagen?
Weil RH (und andere Hersteller) halt nicht jeden scheiss prüfen lassen/wollen/können weil es eben GELD kostet. Also wird eins genommen und fertig.
Warum interesiert das keine Sau?
Weil es eben eine Einzelabnahme gibt. Wen du dir dein Gutachten deines Fahrwerk mal durchliest was steht den da bei den Auflagen? "Nur gültig in Verbindung mit Serien Rädern"...Somit währen ja alles andere ausser Serienrädern bei KEINEM Fahrwerk zulässig?
Was machst jetzt?
Du rufst morgen bei deiner TÜV Bude an und fragst am Tel ob die eine Einzelabnahme im Sinne von §21 machen dürfen. Das darf nicht jeder Plakettenkleber machen. Hier brauchts einen AAS und den hat nicht jeder TÜV Bude. Den lässt dir geben und sagst halt "Passt net! Ich will 40er Platten fahren weil es schleift an meinem GEWINDEFAHRWERK. Damit bleibe ich unter der 1,5% Spurweitenverbreiterung, tragen sie sowas ein?". Dann wird der Prüfer vermutlich sagen "Ja kommen sie morgen mit den Platten vorbei!" wer er nicht total behämmert ist